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Finanzlexikon: markenrecht

markenrecht

Mit dem Anfang 1995 in Kraft getretenen Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichnungen (MarkenG) wird der Begriff der Marke gesetzgeberisch wie folgt definiert:

"Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden" (§3, Abs. I, MarkenG).

Während diese Definition alle zentralen Forderungen an einen Markenartikel aus Herstellersicht berücksichtigt, bleibt die Wirkungsweise bei den Konsumenten unberücksichtigt.

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